ELWIS-Katalog · Stand 1. August 2023 · geprüft am 25. Oktober 2026
Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?
Antwortmöglichkeiten
- ASportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten, nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt ( 15 PS ) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger.Richtige Antwort
- BSportboote unter Segel mit einer Rumpflänge unter 20 m und solche deren Antriebsmaschine nicht benutzt wird.
- CSportboote mit Antriebsmaschine mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).
- DSportboote, die entweder vor Anker liegen oder an Land festgemacht sind oder auf Grund sitzen.
Die richtige Lösung verstehen
Bei den See-Fragen greifen Kollisionsverhütungsregeln, Seemannschaft, Navigation, Wetter und Sicherheit ineinander. Entscheidend ist, welche Rolle, Sichtbedingung oder Verkehrslage die Frage genau beschreibt.
Maßgeblich ist bei Frage 75 der veröffentlichte Lösungssatz: Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten, nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt ( 15 PS ) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger. Er beantwortet die amtliche Frage genau in der Form, die im ELWIS-Katalog als richtig ausgewiesen ist.
Die Antwort „Sportboote unter Segel mit einer Rumpflänge unter 20 m und solche deren Antriebsmaschine nicht benutzt wird.“ gehört dagegen nicht zum amtlichen Lösungsschlüssel. Lerne deshalb nicht nur die Position des Antwortbuchstabens, sondern verknüpfe den entscheidenden Begriff aus der Frage mit dem vollständigen Lösungssatz. So bleibt die Lösung auch dann sicher, wenn die Antworten beim Üben in einer anderen Reihenfolge erscheinen.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe. Der unveränderte deutsche ELWIS-Wortlaut bleibt maßgeblich.
Verwandte Fragen
Amtliche Quelle
Unveränderter Fragenwortlaut und Lösung aus dem ELWIS-Fragenkatalog, Stand 1. August 2023. Quelle und Nachnutzung: www.elwis.de.