ELWIS-Katalog · Stand 1. August 2023 · geprüft am 25. Oktober 2026
Wo ist das Ankern verboten?
Antwortmöglichkeiten
- AIm Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.Richtige Antwort
- BIm Fahrwasser, auf Seeschifffahrtsstraßen, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.
- CIm Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals und in Vogelschutz- und Naturschutzgebieten sowie generell innerhalb von Nationalparks.
- DIm Fahrwasser, wenn es durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bekanntgemacht worden ist. Außerhalb des Fahrwassers auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch entsprechende Sichtzeichen bezeichnet sind.
Die richtige Lösung verstehen
Bei den See-Fragen greifen Kollisionsverhütungsregeln, Seemannschaft, Navigation, Wetter und Sicherheit ineinander. Entscheidend ist, welche Rolle, Sichtbedingung oder Verkehrslage die Frage genau beschreibt.
Maßgeblich ist bei Frage 171 der veröffentlichte Lösungssatz: Im Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen. Er beantwortet die amtliche Frage genau in der Form, die im ELWIS-Katalog als richtig ausgewiesen ist.
Die Antwort „Im Fahrwasser, auf Seeschifffahrtsstraßen, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.“ gehört dagegen nicht zum amtlichen Lösungsschlüssel. Lerne deshalb nicht nur die Position des Antwortbuchstabens, sondern verknüpfe den entscheidenden Begriff aus der Frage mit dem vollständigen Lösungssatz. So bleibt die Lösung auch dann sicher, wenn die Antworten beim Üben in einer anderen Reihenfolge erscheinen.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe. Der unveränderte deutsche ELWIS-Wortlaut bleibt maßgeblich.
Verwandte Fragen
Amtliche Quelle
Unveränderter Fragenwortlaut und Lösung aus dem ELWIS-Fragenkatalog, Stand 1. August 2023. Quelle und Nachnutzung: www.elwis.de.