ELWIS-Katalog · Stand 1. August 2023 · geprüft am 25. Oktober 2026
Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden?
Antwortmöglichkeiten
- ABei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.Richtige Antwort
- BBei zweifelhafter Tauglichkeit wegen Alkoholmissbrauch.
- CBei zweifelhafter Zuverlässigkeit aus Altersgründen.
- DBei fehlender Zuverlässigkeit nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit.
Die richtige Lösung verstehen
Binnen-Fragen beziehen sich auf Verkehrsregeln, Zeichen, Fahrwasser, Schleusen und besondere Bedingungen auf Flüssen und Kanälen. Prüfe immer, ob nach einer allgemeinen Regel oder einer konkreten Ausnahmesituation gefragt wird.
Maßgeblich ist bei Frage 75 der veröffentlichte Lösungssatz: Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit. Er beantwortet die amtliche Frage genau in der Form, die im ELWIS-Katalog als richtig ausgewiesen ist.
Die Antwort „Bei zweifelhafter Tauglichkeit wegen Alkoholmissbrauch.“ gehört dagegen nicht zum amtlichen Lösungsschlüssel. Lerne deshalb nicht nur die Position des Antwortbuchstabens, sondern verknüpfe den entscheidenden Begriff aus der Frage mit dem vollständigen Lösungssatz. So bleibt die Lösung auch dann sicher, wenn die Antworten beim Üben in einer anderen Reihenfolge erscheinen.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe. Der unveränderte deutsche ELWIS-Wortlaut bleibt maßgeblich.
Verwandte Fragen
- Was beinhaltet die allgemeine Sorgfaltspflicht?
- Unter welchen Umständen darf von den geltenden Bestimmungen über das Verhalten im Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen abgewichen werden?
- Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger beträgt?
Amtliche Quelle
Unveränderter Fragenwortlaut und Lösung aus dem ELWIS-Fragenkatalog, Stand 1. August 2023. Quelle und Nachnutzung: www.elwis.de.