ELWIS-Katalog · Stand 1. August 2023 · geprüft am 25. Oktober 2026
Was bedeuten diese Sichtzeichen?

Antwortmöglichkeiten
- AFestgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der rot-weißen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Sog und Wellenschlag vermeiden.Richtige Antwort
- BFestgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der rot-weißen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Vorbeifahrt mit unverminderter Geschwindigkeit möglich.
- CFestgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der roten Seite gestattet; rot-weiße Seite gesperrt. Vorbeifahrt mit unverminderter Geschwindigkeit möglich.
- DFestgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der roten Seite gestattet; rot-weiße Seite gesperrt. Sog und Wellenschlag vermeiden.
Die richtige Lösung verstehen
Binnen-Fragen beziehen sich auf Verkehrsregeln, Zeichen, Fahrwasser, Schleusen und besondere Bedingungen auf Flüssen und Kanälen. Prüfe immer, ob nach einer allgemeinen Regel oder einer konkreten Ausnahmesituation gefragt wird.
Maßgeblich ist bei Frage 148 der veröffentlichte Lösungssatz: Festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der rot-weißen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Sog und Wellenschlag vermeiden. Er beantwortet die amtliche Frage genau in der Form, die im ELWIS-Katalog als richtig ausgewiesen ist.
Die Antwort „Festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der rot-weißen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Vorbeifahrt mit unverminderter Geschwindigkeit möglich.“ gehört dagegen nicht zum amtlichen Lösungsschlüssel. Lerne deshalb nicht nur die Position des Antwortbuchstabens, sondern verknüpfe den entscheidenden Begriff aus der Frage mit dem vollständigen Lösungssatz. So bleibt die Lösung auch dann sicher, wenn die Antworten beim Üben in einer anderen Reihenfolge erscheinen.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe. Der unveränderte deutsche ELWIS-Wortlaut bleibt maßgeblich.
Verwandte Fragen
Amtliche Quelle
Unveränderter Fragenwortlaut und Lösung aus dem ELWIS-Fragenkatalog, Stand 1. August 2023. Quelle und Nachnutzung: www.elwis.de.